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LG Frankfurt/Main, 06.09.1991 - 2/10 O 206/90 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. September 1991 - 2/10 O 206/90 (https://dejure.org/1991,24767)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- EuGH, 15.01.1985 - 241/83
Rösler / Rottwinkel
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.1991 - 10 O 206/90
Zwar wird entgegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 15.1.1985, NJW 1985, 905) vertreten, daß eine Anwendung dieser Norm dann nicht erfolgen soll, wenn es sich um eine Streitigkeit über lediglich kurzfristige Gebrauchsüberlassungen handelt (so Rauscher, NJW 1985, 892, 897; LG Bochum, RIW 1986, 136), jedoch ist hier eine kurzfristige Gebrauchsüberlassung nicht gegeben, denn das Verhältnis lief und sollte über mehrere Jahre laufen. - BGH, 30.10.1990 - XI ZR 173/89
Begriff des wesentlichen Mangels
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.09.1991 - 10 O 206/90
Nach nunmehr gefestigter Rspr. des BGH (vgl. zuletzt Urt. v. 30.10.1990, NJW 1991, 704) begründet § 139 Abs. 1 ZPO richterliche Aufklärungs- und Hinweispflichten ausschließlich mit dem Ziel, die Parteien zur vollständigen Erklärung über alle erheblichen Tatsachen, zur Bezeichnung der Beweismittel und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu veranlassen.